Hygienekonzept SH Events GmbH Stand 10. Juni 2021
Es gelten folgende Teilnehmerbegrenzungen
für geplante private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Vereinssitzungen, etc.)
Bei einer Inzidenz unter 50 (im Moment vorhanden)
• draußen bis 100 Personen
• drinnen bis 50 Personen
• zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100
• draußen bis 50 Personen
• drinnen bis 25 Personen
• nicht Geimpfte oder Genesene bedürfen eines offiziellen negativen Tests
Bei einer Inzidenz von über 100
• gelten die Bestimmungen der Bundes-Notbremse
für Tagungen und Kongresse
Unabhängig von der Inzidenz
• drinnen richtet sich nach vorhandenem Platz in der Location: nur so viele Personen zugelassen, dass Mindestabstand von 1,5m stets gewährleistet werden kann
• draußen maximal 500 Personen einschließlich Geimpfter und Genesener
• bei Inzidenz zwischen 50 und 100 nur mit offiziellem negativen Testergebnis
Des weiteren gelten folgende Maßnahmen und Regelungen
- Aushänge mit den Corona Verhaltensregeln in deutscher und englischer Sprache sowie Piktogrammen sind deutlich sichtbar während der Veranstaltung ausgehängt.
- Gemäß der aktuell gültigen Corona Richtlinien erfasst die SH Events GmbH die vollständigen Kontaktdaten des jeweiligen Kunden und es können, sofern nötig, alle Teilnehmer ebenfalls vollständig benannt werden. Vor- und Nachname, sowie eine sichere Kontaktinformation (Emailadresse, Telefonnummer oder Anschrift) werden notiert.
- Eine regelmäßige Handhygiene und die Einhaltung der Nies- und Hustenetikette werden von den Teilnehmern erwartet. Bei Veranstaltungen mit integrierten Toiletten werden mehr Pausen geplant, um damit regelmäßiges Händewaschen zu gewährleisten. Desinfektionsmittelspender stehen während der Veranstaltung bereit. Auf Umarmungen sowie Händeschütteln ist zu verzichten.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss außerhalb von gesetzten Plätzen stets eingehalten werden. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, herrscht Maskenpflicht.
- Es herrscht Maskenpflicht, gemäß der aktuellen gültigen Rechtslage, vor allem in Situationen mit Kontakt zu außenstehenden Personen, die nicht zur geschlossenen Gesellschaft gehören. Das Personal trägt ebenfalls Masken.
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet sich vor dem Einstieg in den Bus oder vor der Durchführung des Events mit einem von SH Events kostenlos zur Verfügung gestellten COVID-19 Antigen Schnelltest zu testen.
Sollte die Inzidenz am Tag der Veranstaltung über 50 und unter 100 liegen, müssen alle Teilnehmer ein offizielles schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis vorlegen können. - Veranstaltungsräume werden regelmäßig gelüftet und häufig genutzte Gegenstände werden regelmäßig gereinigt.
- Die Corona Warn App zur Kontaktnachverfolgung sollte bei jedem Teilnehmer auf dem Mobiltelefon installiert sein, sofern technisch möglich. corona-warn-app.de
- Das Personal ist bezüglich der Corona Sicherheits- und Hygienevorschriften belehrt und aufgeklärt.
- Personen mit für COVID-19 typischen Symptomen (Fieber, Atemwegsbeschwerden, allgemeines Unwohlsein …) dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Wenn Symptome während der Veranstaltung auftreten, muss die Veranstaltung umgehend verlassen werden. Der Veranstalter ist ebenfalls zu informieren, um eine sofortige Abklärung und Kontaktverfolgung zu gewährleisten.
- Gäste, die sich nicht an die Regeln halten, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
- Die Kunden und Gäste erhalten im Vorfeld diesen Leitfaden mit den jeweils aktuellen Corona Verhaltensregeln.
Stand: 10. Juni 2021 – Dieses Hygienekonzept wird laufend an die jeweils aktuellsten Regelungen der Regierungen und zuständigen Behörden angepasst.
Detaillierte Ausführungen zu den aktuellen Regelungen in Bayern finden sie in der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/384/baymbl-2021-384.pdf